Vorbemerkungen:
Werden Schadenersatzansprüche nicht innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht, so kann sich der Anspruchsgegner mittels Verjährungseinrede der Haftung entziehen.
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Vorbemerkungen:
Werden Schadenersatzansprüche nicht innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht, so kann sich der Anspruchsgegner mittels Verjährungseinrede der Haftung entziehen.
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