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Zuwendungen einer Sparkassen-Anteilsverwaltung nach dem Umwandlungsstichtag iSd § 13 Abs 3 KStG 1988

Lohnsteuer und AbgabenARD 5074/12/99 Heft 5074 v. 9.11.1999

BMF v. 02.09.1999

Zur Sparkassenbesteuerung teilt das BMF mit, dass die in § 13 Abs 3 KStG 1988 vorgesehene rückwirkende Umwandlung einer Sparkassen-Anteilsverwaltung in eine Sparkassenstiftung

- den nahtlosen Übergang des Vermögens auf einen Stichtag, zu dem ein Abschluss vorliegt, sicherstellt,

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