Auch wenn neben dem Bezug zahlreicher Versicherungsleistungen grundsätzlich Einkünfte erzielt werden dürfen, ist zumeist eine bestimmte Grenze vorgesehen, bei deren Erreichen der Bezug der Leistung einzustellen und/oder die bereits erbrachte Leistung zurückzuzahlen ist. Da diese Zuverdienstgrenzen (Verdienstfreigrenzen, Ruhensgrenzen) in verschiedensten Gesetzen jeweils in unterschiedlicher Höhe geregelt sind, soll die folgende Darstellung einen Überblick über die wichtigsten Zuverdienstgrenzen im Jahr 2004 geben: