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ZustG § 4

BetriebswichtigesARD 4855/40/97 Heft 4855 v. 22.7.1997

( ZustG § 4 ) Die Zustellung von Erledigungen einer Behörde an ein Postfach ist rechtswidrig. Eine solche Zustellung darf nur in Ansehung der Aufforderung, eine Abgabestelle bekannt zu geben, erfolgen. VwGH 96/11/0137 v. 29.10.1996. (Bescheid aufgehoben)

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