§ 862a ABGB - Wird ein mit eingeschriebenem Brief übersendetes Kündigungsschreiben wegen der Abwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt des Zustellversuches am Postamt hinterlegt, gilt es auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger am ersten Tag der möglichen Abholfrist im Bewusstsein der Hinterlegung noch vor Beginn der Öffnungszeiten des Postamtes eine Auslandsreise antritt.
OGH 26.06.2002, 9 ObA 144/02w