Liegen bestimmte Dienstverhinderungsgründe vor, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt weiterzahlen, auch wenn dieser nicht am Arbeitsplatz erscheint. Kompliziert wird es, wenn mehrere Dienstverhinderungsgründe zusammentreffen - zB erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder fällt in den Krankenstand ein gesetzlicher Feiertag. Der Beitrag umschreibt die einzelnen Fallgruppen und legt dar, welche gesetzlichen Regelungen beim Zusammentreffen mehrerer Dienstverhinderungsgründe vorgehen.