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Zur Unterhaltsbemessung im Konkurs

ThemaHofrat des OGH Dr. Georg E. KodekZak 2006/261Zak 2006, 146 Heft 8 v. 2.5.2006

Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der neueren Rsp auseinander, wonach die Konkurseröffnung auch bei unselbstständig Erwerbstätigen einen Grund für die Unterhaltsherabsetzung bildet.

1. Einleitung

Die starke Zunahme insb der Privatinsolvenzen bringt es mit sich, dass auch der Frage der Auswirkung der Konkurs-eröffnung auf die Unterhaltsbemessung erhöhte Bedeutung zukommt. Während über die in diesem Zusammenhang auftretenden verfahrensrechtlichen Fragen, insb die aufgrund der Konkurseröffnung (§ 6 iVm § 8a KO) erfolgende Unterbrechung des Verfahrens hinsichtlich der Unterhaltsrückstands1)1)EvBl 1991/64; RIS-Justiz RS0103501; Gitschthaler, Unterhaltsrecht Rz 474; Kodek, Privatkonkurs Rz 230; ders, Unterhalt und Konkurs - ein Leitfaden für die Praxis, Rpfl 2004, 17 ff; Neuhauser in Schwimann, ABGB³ § 140 Rz 128 ff., weitgehend Einigkeit herrscht, ist die Judikatur hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Weise die Konkurseröffnung auch die Höhe des Unterhalts beeinflusst, uneinheitlich. Dabei soll das Schwergewicht der folgenden Ausführungen auf der Behandlung unselbstständig Erwerbstätiger2)2)Bei Selbstständigen ist mittlerweile anerkannt, dass die Konkurseröffnung zumindest während einer Umstellungs- und Übergangsfrist die Leistungspflicht einschränken kann (EvBl 1993/34; Kodek, Privatkonkurs Rz 229; Neuhauser in Schwimann, ABGB³ § 140 Rz 57). liegen.

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