Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der neueren Rsp auseinander, wonach die Konkurseröffnung auch bei unselbstständig Erwerbstätigen einen Grund für die Unterhaltsherabsetzung bildet.
1. Einleitung
Die starke Zunahme insb der Privatinsolvenzen bringt es mit sich, dass auch der Frage der Auswirkung der Konkurs-eröffnung auf die Unterhaltsbemessung erhöhte Bedeutung zukommt. Während über die in diesem Zusammenhang auftretenden verfahrensrechtlichen Fragen, insb die aufgrund der Konkurseröffnung (§ 6 iVm § 8a KO) erfolgende Unterbrechung des Verfahrens hinsichtlich der Unterhaltsrückstands1), weitgehend Einigkeit herrscht, ist die Judikatur hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Weise die Konkurseröffnung auch die Höhe des Unterhalts beeinflusst, uneinheitlich. Dabei soll das Schwergewicht der folgenden Ausführungen auf der Behandlung unselbstständig Erwerbstätiger2) liegen.