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Zur Legitimität von Geschlechtsnormierungen bei intersexuellen Minderjährigen

recht & gesellschaftMarija Petričevićjuridikum 2015, 427 Heft 4 v. 1.12.2015

Abstract: Intersexualität liegt vor, wenn Menschen mit ambivalenten Geschlechtsmerkmalen geboren werden. Der medizinische Diskurs definiert diese Phänomene als krankheitswertige Störungen, sodass Betroffene häufig bereits im frühen Kindesalter irreversiblen Maßnahmen zur Geschlechtsanpassung unterzogen werden. Nach einer kurzen Darstellung der gegenwärtigen Praxis wird anhand der Kritik von intergeschlechtlichen Menschen die Legitimität der fremdbestimmten Durchführung besagter Eingriffe juristisch hinterfragt. Dabei wird der Anwendungsbereich des Verbotes der Sterilisation, der Genitalverstümmelung sowie der Durchführung kosmetischer Operationen an Personen unter 16. Jahren näher beleuchtet. Nach einem Resümee zur Notwendigkeit der Entpathologisierung intersexueller Phänomene und Schaffung spezifischer Schutznormen, erfolgt ein kurzer Überblick über das geltende Personenstandsrecht. Dabei werden u.a. Möglichkeiten zu einem „Offenlassen“ der geschlechtlichen Kategorisierung aufgezeigt.

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