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Zum Partizipationskapital

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/201wbl 2014, 587 Heft 10 v. 1.10.2014

BWG § 23, UGB § 229, AktG § 182, AktG § 183, AktG § 184, AktG § 195, AktG § 196, AktG § 197

§ 23 Abs 4 Z 4 BWG ist dahin zu verstehen, dass die Teilnahme von Partizipationskapital am Verlust „wie Aktienkapital“ auch im Wege der nominellen Herabsetzung des Partizipationskapitals unter sinngemäßer Anwendung des ordentlichen (§§ 175 ff AktG) oder des vereinfachten (§§ 182 ff AktG) Verfahrens herbeigeführt werden kann.

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