§ 879 ABGB, § 29 SchSpG -Da dasSchauspielergesetzselbst vonbefristeten Dienstverhältnissenals Normalfall ausgeht, ist die Aneinanderreihung mehrerer jeweils mit der Dauer einerSpielsaison begrenzter Dienstverträgemit einem Theaterregisseur und Dramaturgennichtals unzulässigerKettendienstvertraganzusehen und ist demnach auch nicht von einem einheitlichen Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit auszugehen.
OLG Wien 23.06.2003, 10 Ra 52/03w