Die mit der Fertigstellung der Umgründungssteuerrichtlinien 2002 abgeschlossene Darstellung des Ertragsteuerrechtes in Erlassform gibt Anlass, Überlegungen zu möglichen Entwicklungen im Umgründungssteuerrecht anzustellen. Ich nehme auf Grund meiner intensiven Arbeit in diesem Bereich die Gelegenheit wahr, dem Jubilar als Leiter der für die Abgaben zuständigen Sektion einige Gedanken zu widmen.