Unter dem Begriff Veranstaltungsimmobilien kann eine Vielzahl von Objektarten verstanden werden. Ob dies nun Veranstaltungshallen, Theater, Konzertsäle, Opernhäuser oder Fußballstadien, welche auch für Konzertveranstaltungen genutzt werden, sind - alle gehören weitestgehend zu den Sonderimmobilien, welche in der täglichen Bewertungspraxis eines Immobiliensachverständigen nicht oft vorkommen. Daher sind sowohl deren Bewertung als auch deren Finanzierung sehr differenziert zu betrachten.