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Gutachten müssen eineindeutig sein - eindeutig ist nicht genug

gast & kommentarAufsatzMichael ReinbergZLB 2019/20ZLB 2019, 43 Heft 3 v. 17.6.2019

Vorwiegend bei der Beauftragung und beim Datenresearch von Wertermittlungen werden bedingt durch unpräzise Angaben Interpretationsspielräume offengelassen, die zu anderen Werten bzw Ergebnissen führen und/oder ein fehlerhaftes Gutachten nach sich ziehen. Eineindeutigkeit hilft zu konkretisieren, Fehlinterpretationen zu vermeiden und reduziert dadurch die Haftung der Bewerter.

Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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