Zunehmend ist es notwendig, auch für steuerliche Zwecke Wertermittlungsgutachten zu erstellen. Verstärkt werden dabei Gutachten von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung als Nachweis für den ermittelten Wert herangezogen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.