Zur Haftung des Sachverständigen für die unrichtige Bewertung eines Exekutionsobjekts
Der beklagte Sachverständige hatte in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Verkehrswert einer versteigerten Wohnung mit Euro 83.
Zur Haftung des Sachverständigen für die unrichtige Bewertung eines Exekutionsobjekts
Der beklagte Sachverständige hatte in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Verkehrswert einer versteigerten Wohnung mit Euro 83.