Im Zuge der Neuregelungen zur Immobilienertragsteuer wurde die Befreiung im Fall einer Grundstücksübertragung wegen einer (drohenden) Enteignung auch auf den betrieblichen Bereich erweitert.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Im Zuge der Neuregelungen zur Immobilienertragsteuer wurde die Befreiung im Fall einer Grundstücksübertragung wegen einer (drohenden) Enteignung auch auf den betrieblichen Bereich erweitert.
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