Bewertung landwirtschaftlicher Güter im Pflichtteilsrecht: Sind Grundstücke Bauland oder Bauhoffnungsland, so muss dies angemessen berücksichtigt werden
Die Frage, nach welchen Grundsätzen im Allgemeinen landwirtschaftliche Güter zur Bemessung des Pflichtteils zu bewerten sind, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt (RIS-Justiz RS0099283).