Anlässlich der Bewertung von Forstbetrieben ist nicht wie bei anderen Unternehmensbewertungen nach der Ertragswertmethode vorzugehen. Vielmehr muss der Verkehrswert grundsätzlich als Mischwert aus Sachwert und Ertragswert ermittelt werden.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.