Zum Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs vom Mietgegenstand durch Nichtmeldung eines Schimmelbefalls
Im Laufe der Zeit haben sich in einem Mietgegenstand (Wohnung mit einem Bad, das über kein eigenes Fenster verfügt, sondern über einen Ventilator mit Zeitschaltuhr entlüftet wird) Feuchtigkeits- und Schimmelschäden gebildet, die zunächst nicht sichtbar waren.