(EStG § 27) Steht dem durch die Gewährung eines zinsenlosen Darlehens einer GmbH an ihren Gesellschafter entstandenen Vorteil kein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich gegenüber, ist der entstandene Zinsengewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen.
VwGH 95/15/0070 v. 22.11.1995