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Bei einem Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung, der zu einer großen Verspätung des Fluges geführt hat, kann es sich um einen "außergewöhnlichen Umstand" handeln

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/70ZfRV 2024, 111 Heft 3 v. 4.7.2024

VO (EG) 261/2004

Wenn ein Mangel an Flughafenpersonal für die Gepäckverladung zu einer großen Verspätung des Fluges geführt hat, kann dies einen "außergewöhnlichen Umstand" darstellen.

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