Die EK hat am 29. 5. 2024 das Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen nach Art 7 Abs 1 EUV beendet. Die EK befand bereits am 6. 5. 2024, dass in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit iSd Art 7 Abs 1 EUV mehr besteht.

