Die EK hat Verpflichtungsangebote von Amazon nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Die Verpflichtungen von Amazon räumen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EK in Bezug auf die Nutzung nichtöffentlicher Daten von Marktplatzverkäufern sowie eine etwaige Ungleichbehandlung beim Zugang von Verkäufern zur Buy-Box und zu Prime