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Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vorbehalten sein

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/40ZfRV 2023, 68 Heft 2 v. 12.5.2023

Art 17 Abs 1, Art 49 AEUV

Das in Österreich bestehende Anerkennungserfordernis ist gerechtfertigt, um es Eltern zu ermöglichen, die ihrer religiösen Auffassung entsprechende Erziehung ihrer Kinder zu wählen.

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