Die neue Brüssel IIb-VO verfolgt das Ziel, das praktische Funktionieren von grenzüberschreitenden Familienverfahren zu verbessern. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt auf Verfahren der elterlichen Verantwortung und dem Rückgabeverfahren in Kindesentführungsfällen. Die Brüssel IIb-VO betont das Recht von Kindern in Verfahren, die sie betreffen, gehört zu werden. Starke Änderungen erfahren auch die Regeln der Anerkennung und Vollstreckung. Das Vollstreckbarerklärungsverfahren wird für sämtliche Entscheidungen abgeschafft und - als wesentliche Neuerung im Bereich der Ehesachen - besteht nun die Möglichkeit der Anerkennung gewisser Privatscheidungen.