Finanzielle Probleme einer Partei schränken deren Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ein. Nach über 80 Jahren hatte sich der OGH wieder mit einem Fall der Mittellosigkeit einer Partei zu befassen - allerdings nur . Eine umfassende Lösung des Problems im Lichte der geänderten Gesetzeslage und der Rechtsprechung in anderen Staaten (bei vergleichbarem Normenbestand) durch die Judikatur steht damit noch aus.