Der EuGH musste sich in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung mit der Frage beschäftigen, ob ein MS die Höhe der Familienbeihilfe dem konkreten Bedarf im Aufenthaltsstaat der Angehörigen anpassen darf (EuGH 16.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.