(AZG § 10, UrlG § 5, ArbVG § 3) Der Zeitraum eines vereinbarten Zeitausgleichs, in dem der Arbeitnehmer infolge Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Anspruch auf Entgelt auch ohne Arbeitsleistung hat, darf zur Abdeckung eines Überstundenguthabens nicht herangezogen werden.
OLG Linz 12 Ra 117/95 v. 13.02.1996, Revision zulässig