A Die "Wochengeldfalle"
Die sog "Wochengeldfalle" betraf unselbstständig erwerbstätige Personen, die zeitnah nach der Geburt eines Kindes erneut schwanger wurden. (FN 1) Häufig wählen Familien aus finanziellen Überlegungen das höhere, einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das maximal bis 426 Tage ab der Geburt des Kindes bezogen werden kann.