Die mit Spannung erwartete LSD-BG-Novelle ist rückwirkend mit 1. 9. 2021 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Änderungen in §§ 1 - 10 LSD-BG nF auseinander, insb mit dem neuen Entsendebegriff und den neuen Ausnahmetatbeständen sowie mit den Änderungen, die infolge der Umsetzung der Entsende-RL neu 2018/957 erfolgt sind. Änderungen in §§ 11 - 34 LSD-BG, insb die Überarbeitung der formalen Verpflichtungen, das neue Sanktionsregime sowie die neuen Regelungen zur Verhängung von Zahlungsstopp und Sicherheitsleistung werden in diesem Heft in einem eigenen Beitrag (FN ) behandelt.