Das Spannungsverhältnis zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht zeigt sich besonders anschaulich beim Betriebsübergang im Insolvenzfall. Die unionsrechtliche Insolvenzausnahme beim Betriebsübergang beruht auf der EuGH-Entscheidung aus 1985, in der Betriebsübergänge während Konkursverfahren generell ausgenommen wurden. Seitdem schränkt die Judikatur den Anwendungsbereich dieser Ausnahme jedoch wieder ein. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des EuGH zur unionsrechtlichen Insolvenzausnahme im Zeitverlauf und stellt einmal mehr die Frage, ob die österreichische Umsetzung in § 3 Abs 2 AVRAG richtlinienkonform ausgestaltet ist.