Am 13. 3. 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor. Nach wenigen, sehr intensiven Monaten der Verhandlung, trat am 1. 8. 2019 die entsprechende Gründungsverordnung (VO [EU] 2019/1149 (FN )) in Kraft. Die Europäische Arbeitsbehörde soll zu einer fairen unionsweiten Arbeitskräftemobilität beitragen und die EU-Mitgliedstaaten bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der Europäischen Union unterstützen. Am 16. 10. 2019 nahm die Behörde ihre offizielle Tätigkeit auf.