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Kein Einbezug von Konzernoptionen in Beendigungsansprüche

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2020/17ZAS 2020, 90 - 94 Heft 2 v. 13.3.2020

§ 2a AVRAG

Nach § 2a AVRAG sind weder Vorteile aus Beteiligungen an mit dem Arbeitgeber verbundenen Konzernunternehmen noch Optionen auf den Erwerb von Konzernbeteiligungen in die Bemessungsgrundlage für Beendigungsansprüche einzubeziehen.

9 Ob A 87/19p

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