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Payrolling ist eine zulässige Gestaltung der Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2019/8ZAS 2019, 42 - 46 Heft 1 v. 15.1.2019

Das sogenannte "Payrolling", bei dem sich der Überlasser faktisch auf die Aufgaben einer Verrechnungsstelle beschränkt und der Beschäftiger fast alle AG-Funktionen übernimmt, insbesondere über die Auswahl der einzustellenden Personen sowie deren Kündigung entscheidet, kann grundsätzlich Arbeitskräfteüberlassung sein.

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