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Einsatz für Blaulichtorganisationen und dessen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis Eine erste Analyse des neuen § 8 Abs 3a AngG

BeitragAufsatzChristoph WiesingerZAS 2019/56ZAS 2019, 309 - 312 Heft 6 v. 15.11.2019

Am Ende der 26. Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat eine Änderung mehrerer arbeitsrechtlicher Gesetze beschlossen, die Ansprüche des Arbeitnehmers regeln, der für eine Blaulichtorganisation tätig wird.

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