Die stetig zunehmenden Freiberufler-GmbHs (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ziviltechniker und nunmehr auch stärker Ärzte) trennen wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich die Geschäftsführertätigkeit von ihrer freiberuflichen. Der Beitrag untersucht die Zulässigkeit der sozialversicherungsrechtlichen Trennung der beiden Tätigkeiten und der daraus entstehenden Mehrfachversicherung.