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Die neue Transparenzrichtlinie

BeitragAufsatzPeter C. SchöffmannZAS 2019/46ZAS 2019, 244 - 254 Heft 5 v. 13.9.2019

Die neue Transparenzrichtlinie löst die Nachweisrichtlinie ab. Sie ist aber mehr als eine bloße Überarbeitung ihrer Vorgängerin. Neben erweiterten Informationspflichten des AG stellt sie auch Vorgaben an die Probezeit, Nebenbeschäftigungen und die Vorhersehbarkeit von Arbeitseinsätzen.

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