Die mit dem GesundheitsreformumsetzungsG 2017 neu etablierten Primärversorgungseinheiten bringen erhebliche Neuerungen im Vertragspartnerrecht. Der vorliegende Beitrag geht - bereits unter Einarbeitung des SV-OG - auf die wichtigsten Neuerungen ein und unterzieht sie einer kritischen Untersuchung.
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