Im Juli 2018 ist die EntsendeRL neu in Kraft getreten, die die EntsendeRL 96/71/EG in mehreren Punkten ändert. Im Mittelpunkt stehen die Schwächung des Herkunftslandprinzips und die Stärkung des Entgeltschutzes für entsandte Arbeitnehmer, um den Gedanken "Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort" zu verwirklichen. Verschoben hat sich damit das mit der EntsendeRL 96/71/EG angestrebte Gleichgewicht zwischen der Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs, Schaffung "fairer" Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz der entsandten Arbeitnehmer, und zwar weg vom freien Dienstleistungsverkehr hin zum Sozialschutz.