§ 4 Abs 1 Z 7, § 5 GSVG
Die Ausnahme von der Pflichtversicherung hängt von der Höhe der Gesamtumsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten ab.
2015/08/0018
§ 4 Abs 1 Z 7, § 5 GSVG
Die Ausnahme von der Pflichtversicherung hängt von der Höhe der Gesamtumsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten ab.
2015/08/0018