VersVG: § 41b
OGH 9. 7. 2014, 7 Ob 78/14t
Es wurde das Verfahren im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des OGH zu 10 Ob 31/11y, das einen Mobilfunkbetreiber betraf und auf die Abklärung dieser Rechtsfragen abzielte, unterbrochen.1 Mit Urteil vom 9. 4. 2014, C-616/11 , hat der EuGH die Vorlagefragen wie folgt beantwortet:2