(Wr. AnzAbgG § 1 Abs 1) Die volle - und nicht bloß aliquote - Anzeigenabgabepflicht von Anzeigen in auch nur teilweise im Inland verbreiteten Medienwerken findet ihre sachliche Rechtfertigung in der Vermeidung von Umgehungen der Steuerpflicht. In Hinblick auf die Bemessung der Abgabe nach der Höhe des für die Verbreitung der Anzeige entrichteten Entgelts (§ 4 Wr. Anzeigenabgabegesetz) einerseits und auf den bloß degressiven Anstieg der Druckkosten mit der Zahl der hergestellten Exemplare andererseits würde die anteilige Ausnahme der im Ausland verbreiteten Exemplare von der Besteuerung dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit einräumen, durch eine - sonst wirtschaftlich gar nicht angestrebte - Verbreitung zusätzlicher Exemplare des Medienwerks im Ausland die Steuerpflicht im Ausmaß der jeweiligen ausländischen Verbreitungsquote zu umgehen. VwGH 92/17/0279 v. 15.09.1995.