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Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen Erklärungen in Formblättern

ArbeitsrechtARD 5091/1/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 864a ABGB ) Auch ein nicht unter wirtschaftlichem Druck abgegebener Verzicht eines Arbeitnehmers kann rechtsunwirksam sein, wenn er durch Unterfertigung eines arbeitsvertraglichen Formblattes erfolgt und der Gegenstand des Verzichts - hier in Form einer Generalklausel - nicht besonders hervorgehoben wird.

OLG Wien 24.11.1999, 8 Ra 186/99b, Revisionsrekurs zulässig

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