LGBl für Wien 2008/18, ausgegeben am 21. 3. 2008
Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft) werden va die MAK- und TRK-Werte der bundesweit geltenden Grenzwerteverordnung des BMWA (GKV) übernommen.