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Widmungsänderung im Mischhaus

RechtsprechungWEGwobl 2022/9wobl 2022, 58 Heft 2 v. 25.2.2022

§ 523 ABGB, § 828 ABGB, § 3 Abs 2 WEG 2002, § 16 Abs 2 WEG 2002

Für die Beurteilung der Widmungsänderung ist die gültige Widmung des betreffenden Objekts der beabsichtigten bzw tatsächlichen Verwendung gegenüberzustellen. Maßgeblich ist dabei, welche Widmung die Mit- und Wohnungseigentümer vertraglich für das Objekt vereinbart haben. Ebenso ist auf diese Grundsätze bei vertraglich eingeräumten alleinigen Nutzungsrechten schlichter Miteigentümer zurückzugreifen.

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