vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Whistle Blowing Hotline

JudikaturDatenschutzrechtZIR 2013, 99 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: DSG 2000 § 1, DSG 2000 § 7, DSG 2000 § 12 Abs 1, DSG 2000 § 17 Abs 1, DSG 2000 § 18 Abs 2, DSG 2000 § 21 Abs 2, ArbVG § 96, ArbVG § 96a

Ein Whistle Blowing Hinweisgebersystem ist am Maßstab der den Betroffenen zur Kenntnis gebrachten konzerninternen Verhaltensregeln datenschutzrechtlich zulässig, wenn die Übermittlung von Daten an die Konzernmutter auf – entsprechend vordefinierte – schwere Missbrauchsfälle beschränkt bleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte