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Wettbewerbsverbot für Aufsichtsratsmitglieder

AufsätzeDr. Christian Feltl, LL.M., Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus*)*)Dr. Christian Feltl, LL.M. und Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus sind Assistenten am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.wbl 2011, 61 Heft 2 v. 16.2.2011

Das Aktiengesetz sieht für Aufsichtsratsmitglieder - im Unterschied zu Vorstandsmitgliedern - kein ausdrückliches Wettbewerbsverbot vor. Die Frage, ob Aufsichtsratsmitglieder zugleich dem Aufsichtsrat eines Konkurrenzunternehmens angehören dürfen, beschäftigt daher bereits seit vielen Jahren den Juristengeist, liegt es doch auf der Hand, dass die organschaftliche Pflichterfüllung in derartigen Konstellationen schweren Beeinträchtigungen ausgesetzt ist. Während die bislang überwiegende Lehre ein Wettbewerbsverbot für Aufsichtsratsmitglieder ungeachtet der Intensität des konkreten Interessenkonfliktes (allzu) pauschal ablehnt, unternimmt der vorliegende Beitrag in diesem Zusammenhang einen differenzierten Lösungsversuch.

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