BMF Lohnsteuerprotokoll 1996
Nach den Richtlinien im Durchführungserlaß BMF 07 0401/1-IV/7/93 v. 29. 1. 1993 = ARD 4434/15/93 zu § 4 der Verordnung, BGBl 1993/32, gilt die Zurverfügungstellung eines Dienstkraftwagens für betriebliche Fahrten nicht als anzusetzender Kostenersatz.