Jeder Weintrinker kennt das - endlich wird die ersehnte Flasche Wein geöffnet, doch beim ersten Schluck stellt sich heraus: Der Wein „korkt“. Das Ungemach, das ein korkender Wein bei einem wahren Weinliebhaber auslöst, kann freilich niemals wieder gutgemacht werden; dieser Beitrag soll aber erstmals die zivilrechtlichen Folgen eines Korkfehlers untersuchen.