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Wegerecht - Freiheitsersitzung durch fallweise Widersetzung

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/575Zak 2009, 357 Heft 18 v. 13.10.2009

ABGB §§ 492, 1488

ZPO § 405

Auch das bloß fallweise und unregelmäßige, aber doch wiederholte Abstellen von Fahrzeugen in einer die Ausübung der Wegeservitut be- oder verhindernden Weise ist als Widersetzung iSd § 1488 ABGB zu werten, die - wenn der Dienstbarkeitsberechtigte sein Recht nicht innerhalb von drei Jahren geltend macht - zur Verjährung des Servitutsrechts führt (Freiheitsersitzung). Wenn die Zufahrtsmöglichkeit über den Servitutsweg, der nach

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